Mining Lab · Coinovo Academy · Steuern und Buchführung
Was der Fiskus sehen will
Steuerpflichtig ist in der Regel nicht der Besitz, sondern der Vorgang: Verkauf, Tausch in eine andere Währung, Bezahlen mit Krypto. Jeder dieser Vorgänge braucht einen Einstands- und einen Ausgangswert.
Der Einstandswert ist, was die Münzen beim Erwerb gekostet haben, samt Kaufgebühr. Ohne ihn lässt sich kein Gewinn berechnen; fehlt er, wird im Zweifel der gesamte Verkaufserlös als Gewinn behandelt. Deshalb ist die Aufzeichnung beim Kauf wichtiger als die beim Verkauf.
Ohne Einstandswert ist der ganze Erlös der Gewinn.
Private Veräusserungsgeschäfte: Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Darunter gilt der persönliche Steuersatz, mit einer Freigrenze für die Summe aller privaten Veräusserungsgewinne im Jahr. Mining gilt regelmässig als gewerblich, sobald es planmässig betrieben wird.
Freigrenze heisst: ein Euro darüber, und der ganze Betrag ist steuerpflichtig.
Seit der Reform werden Krypto-Einkünfte als Kapitalvermögen behandelt, mit einem besonderen Steuersatz und ohne Haltefrist. Der Tausch zwischen zwei Kryptowährungen löst dabei keine Besteuerung aus, was die Aufzeichnung deutlich einfacher macht als in Deutschland.
Private Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei, dafür zählt der Bestand zur Vermögenssteuer. Wer wie ein Händler auftritt, kann als gewerbsmässig eingestuft werden, dann gilt anderes. Der Bestand wird zum Jahresende bewertet.
Bei Teilverkäufen muss feststehen, welche Münzen verkauft wurden. Üblich ist First in, first out: die ältesten zuerst. Das entscheidet über die Haltefrist und damit über die Steuer. Wer in mehreren Tranchen gekauft hat, kann dieselbe Verkaufsmenge je nach Methode ganz verschieden versteuern.
Du kaufst dreimal: im Januar 0,5 BTC zu 40.000 Euro, im Juni 0,5 zu 60.000, im Dezember 0,5 zu 90.000. Du hast 1,5 BTC und hast 95.000 Euro bezahlt.
Im Februar des Folgejahres verkaufst du 0,5 BTC zu 100.000 Euro. Nach First in, first out gelten die Januar-Münzen als verkauft: Einstandswert 20.000 Euro, Erlös 50.000, Gewinn 30.000 Euro. Und weil diese Münzen über ein Jahr gehalten wurden, ist der Gewinn in Deutschland steuerfrei.
Hättest du stattdessen die Dezember-Münzen ansetzen können, wäre der Gewinn nur 5.000 Euro gewesen, aber steuerpflichtig, weil die Haltefrist von einem Jahr nicht erfüllt ist. Beim persönlichen Satz von 42 Prozent wären das 2.100 Euro Steuer statt null.
Die Methode entscheidet hier also nicht über ein paar Euro, sondern über die Frage steuerfrei oder nicht.
Die gewählte Zuordnung muss nachvollziehbar und durchgehend sein. Wer in einem Jahr so und im nächsten anders zuordnet, damit es gerade passt, hat keine Buchführung, sondern eine Auswahl im Nachhinein.
Hilfreich ist, Käufe auf getrennte Adressen zu legen, wenn man einzelne Tranchen unterscheidbar halten will. Was auf einer Adresse zusammenliegt, ist im Zweifel schwerer auseinanderzuhalten als das, was getrennt liegt.
Und noch einmal, weil es hier besonders wichtig ist: Dies ist Unterrichtsmaterial. Welche Methode zulässig ist und wie sie zu dokumentieren ist, gehört vor der ersten Erklärung mit einer Steuerberatung besprochen, nicht danach.
Erhaltene Münzen aus Mining, Zinsprodukten oder Prämien sind im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten und gelten je nach Land und Umfang als gewerbliche oder sonstige Einkünfte. Der Wert zum Zuflusstag wird zugleich zum Einstandswert für den späteren Verkauf. Es sind also zwei Vorgänge, nicht einer.
Zufluss und spätere Veräusserung sind zwei getrennte Vorgänge.
Kaufgebühren erhöhen den Einstandswert, Verkaufsgebühren mindern den Erlös. Netzwerkgebühren bei einer Überweisung an dich selbst sind kein Verkauf, verändern aber deinen Bestand. Wer Gebühren nicht mitschreibt, gibt einen zu hohen Gewinn an und zahlt zu viel.
Datum, Menge, Kurs zum Zeitpunkt, Gegenwert in Euro, Gebühren und die Gegenseite. Ohne diese Angaben lässt sich ein Gewinn nicht belegen, und im Zweifel schätzt das Finanzamt. Börsen schliessen, und ihre Ausfuhrdateien sind dann nicht mehr zu bekommen: lade sie jährlich herunter.
Lückenlos ab dem ersten Kauf; nachträglich rekonstruieren ist Arbeit.
Dies ist Unterrichtsmaterial und keine Steuerberatung. Die Regeln unterscheiden sich nach Land, Jahr und persönlicher Lage, und sie ändern sich. Genannte Grenzen und Fristen sind der Stand der Erstellung. Für die eigene Erklärung ist eine Steuerberatung der richtige Weg; was dieser Kurs leisten kann, ist dich vorbereitet dorthin zu schicken.
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